Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht erst, nachdem der Auftrag schriftlich bestätigt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Angebot des Lieferers unverbindlich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbestimmungen des Bestellers, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, wir bestätigen dies ausdrücklich schriftlich. Technische Angaben wie Maße und Gewicht sind unverbindlich.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, ab Lager frei verladen LKW, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung. Auf die Preise kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
3. Zahlung
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt in bar oder per Überweisung, ohne Abzug, zu leisten – spätestens jedoch vor Verladung der Maschinen. Kosten für Diskontierung, Einziehung und Wechselsteuer trägt der Besteller. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zu versichern und haftet auch für zufälligen Untergang.
Bei Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers wird unsere gesamte Forderung sofort fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Käufer schuldet Ersatz für etwaige Abnutzung.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeiten gelten als annähernd und beginnen erst nach Abklärung aller für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten. Die Lieferung setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Verkehrs- und Betriebsstörungen sowie Fälle höherer Gewalt berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe geht die Gefahr an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer über. Dies gilt auch für eine evtl. vereinbarte frachtfreie Lieferung. Transport und Transportversicherung schließen wir auf Wunsch des Kunden in dessen Namen und auf seine Kosten ab.
6. Garantie
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Käufer über. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen. Erfolgt keine Abholung trotz Bereitstellung, geht die Gefahr spätestens mit Zugang unserer Abholaufforderung auf den Käufer über.
7. Transportschäden
Transportschäden sind dem Frachtführer oder unverzüglich der Spedition zu melden. Zur Schadensfeststellung muss ein Beauftragter der Spedition hinzugezogen werden. Der Lieferant und gegebenenfalls die Transportversicherung sind ebenfalls unverzüglich zu unterrichten.
8. Annahmeverzug und Lagerkosten
Kommt der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Hierfür berechnen wir mindestens 200 € pro angefangenem Kalendermonat. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Abholfrist von 14 Tagen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern. Der Käufer haftet für einen dadurch entstehenden Schaden, mindestens jedoch für die vereinbarten Lagerkosten bis zur Verwertung.
9. Mängelrügen
Erkennbare Mängel der Lieferung, auch bezüglich der Vollständigkeit, sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
10. Rücktritt
Entstehen nach Auftragserteilung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
11. Vertragsverletzungen des Käufers
Verletzt der Käufer den Vertrag schuldhaft (z. B. durch Nichtabnahme), können wir Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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